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   BVerwG, 27.05.2009 - 4 B 55.08   

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BVerwG, 27.05.2009 - 4 B 55.08 (https://dejure.org/2009,27350)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.2009 - 4 B 55.08 (https://dejure.org/2009,27350)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 4 B 55.08 (https://dejure.org/2009,27350)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 25.11.1999 - 2 Bf 7/97
    Auszug aus BVerwG, 27.05.2009 - 4 B 55.08
    Die Frage, ob Gartenbaubetriebe im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zugleich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert sein können, sofern sie auch die Voraussetzungen dieses Privilegierungstatbestandes erfüllen, und Gebäude dieser Betriebe folglich gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB unter erleichterten Voraussetzungen umgenutzt werden können (verneinend OVG Hamburg, Urteil vom 25. November 1999 - 2 Bf 7/97 - NVwZ-RR 2001, 86), ist deshalb nicht entscheidungserheblich.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 LB 5/16

    Bauvorbescheid für die Errichtung eines Betriebes der Zucht, Vermehrung und

    Während - soweit ersichtlich - im Wesentlichen in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, unter Berücksichtigung von Wortlaut, innerer Systematik (vgl. § 35 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 5 Satz 2 BauGB) und Zweck der in § 35 BauGB zusammengefassten Einzelbestimmungen habe die mit dem BauROG 1998 neu eingefügte Nennung der Gartenbaubetriebe in § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB dazu geführt, dass seither solcherlei Betriebe nicht zugleich auch landwirtschaftliche Betriebe iSv § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sein können (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 25.11.1999 - 2 Bf 7/97 -, juris [Rn. 47 ff.]; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 28.10.2002 - 8 A 11501/02 -, juris [Rn. 3 ff.]; dazu neigend: OVG NRW, Beschluss vom 31.03.2002 - 7 B 28/03 -, juris [Rn. 7]; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 25.06.2009 - 4 B 42.09, 4 B 42.09 <4 B 55.08> -, juris [Rn. 6 ff.]), tritt dem die Literatur überwiegend unter Hinweis auf die mit der Gesetzesneufassung durch das BauROG 1998 unverändert gebliebene, auch die gartenbauliche Erzeugung umfassende Legaldefinition der Landwirtschaft in § 201 BauGB sowie mit dem Hinweis auf die Intention des Gesetzgebers, nichts an der schon bisher bestehenden Privilegierung eines Teils jener Gartenbaubetriebe ändern zu wollen, entgegen und bejaht vielmehr ein Nebeneinander von Zuordnungen gartenbaulicher Betriebe zu § 35 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BauGB (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 119. EL, November 2015, § 35 Rn. 38; Bracher, in: Bracher/Reidt/Schiller, Bauplanungsrecht, 8. Aufl. 2014, Rn. 2281; Rieger, in: Schrödter (Hrsg,), Baugesetzbuch, 8. Aufl. 2015, § 35 Rn. 172; Gröhn/Hellmann-Sieg, Gartenbaubetriebe als begünstigte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB, NordÖR 2008, 369).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 4 B 42.09

    Privilegierte Zulässigkeit der einem Gartenbaubetrieb dienenden Betriebswohnung

    (BVerwG 4 B 55.08).
  • VG Münster, 07.07.2020 - 2 K 2694/18
    vgl. Söfker in: Ernst/Zinkhahn/Bielenberg, BauGB, 136. EL Oktober 2019, § 35 Rn. 38 und 136; Schulte, Arbeitnehmerunterkünfte von Gartenbaubetrieben im Außenbereich, BauR 2016, 945 ff; a.A.: OVG Hamburg, Urteil vom 25. November 1999 - 2 Bf 7/97 -, juris; offen gelassen: BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 4 B 42/09 (4 B 55/08) -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5. Juli 2018 - 1 LB 5/16 -, juris, m.w.N. zum Meinungsstand.
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